24.11.2024 23:10:19 |
von 'Lupi1956'Und weil es ja leider nicht anders geht hier der übliche Abgesang: Ich verkaufe ausschliesslich gebrauchte, privat gekaufte Artikel meines Eigentums Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung zur Produkthaftung und der Neuregelung des Schuldrechts im BGB, bin ich gezwungen darauf hinzuweisen, dass von mir angebotenen Artikel unter Ausschluss der Gewährleistung von mir privat verkauft werden. Etwaige Anspüche gegenüber dem Hersteller bleiben hiervon natürlich unberührt. Sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Für Transportschäden und Verlust der Ware beim Versand haftet der Käufer (BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf) jedoch Ansprüche gegenüber des Versandunternehmens bleiben hier ebenfalls unberührt. Hauptsächlich ist dies der Fall, wenn auf Kundenwunsch die Ware unversichert versendet werden soll. Ware die als versichert versendet wird, ist vor in Empfangnahme auf Transportschäden zu prüfen und gegebenenfalls nicht in Empfang zu nehmen wenn Schäden ersichtlich sind. Sie erwerben diese Waren im Rahmen einer Internetauktion. Sie haben deshalb kein Widerrufs- und Rückgaberecht für die von Ihnen ersteigerte Ware (BGB § 312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften). |
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