21.11.2024 22:14:27 |
von 'Lotte81'Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt die Auktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an! Die Ware wird dem Höchstbietenden unter Ausschluss jeder Rechts- und Sachmängel verkauft. Rückgabe der Ware, Rücktritt, Minderung oder Nachverhandeln sind ausgeschlossen und werden nicht anerkannt, weil jeder Interessent die Möglichkeit hatte, die Ware vor Ende der Versteigerung zu besichtigen. Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein halbes Jahr für die verkaufte Ware. Umtausch/Rückgabe ist ausgeschlossen. Bieten Sie nicht wenn Sie damit nicht einverstanden sind! |
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