22.11.2024 02:42:10 |
von 'Kerpen_Gun'Meine Angebote sind privater Natur. Garantie und Rücknahme kann ich leider nicht anbieten. Ich versichere natürlich das jeder Artikel dem jeweils beschriebenen Zustand entspricht. Spaßbieter werden nicht toleriert. Jedes Gebot ist verbindlich. Kommt der Kauf aus Gründen nicht zustande die der Höchstbieter/Sofortkäufer zu vertreten hat (beispielsweise weil er keinen Altersnachweis erbringen kann oder will) erklärt sich dieser damit einverstanden 25% des Kaufpreises zzgl. Versandkosten als Aufwandsentschädigung zu entrichten. Ersteigerte/sofort gekaufte Artikel sind binnen 5 Tagen zu zahlen. Mit Ihrem Gebot/Sofortkauf erklären Sie diese Vereinbarungen als akzeptiert. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg! :-) BEWERTUNGEN: Leider "vergessen" viele Leute Bewertungen abzugeben, oder haben hierfür keine Zeit. Ich halte Bewertungen jedoch für wichtig. Gerne bewerte ich zuerst, wenn ich Käufer eines Artikels bin. Damit meine Bewertung als Verkäufer nicht "vergessen" wird, gebe ich diese ab, sobald ich selbst bewertet wurde. Hinweisverpflichtung gem. § 35 Abs. 2 Satz 2 WaffG: Nur wer die tatsächliche Gewalt über Schreckschuss-, Reizstoff-, oder Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (also eine SSW führen möchte), bedarf einer behördlichen Erlaubnis, dem sog. "Kleinen Waffenschein". Das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff-, oder Signalwaffen ohne kleinen Waffenschein ist strafbar. |
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