22.11.2024 11:35:28 |
von 'KDS40311'Eine Garantie wie sie nach den neuen EU-Richtlinien Gesetz ist (24 Monate auch bei privaten Kaufabwicklungen) kann ich, da es sich um gebrauchte Ware handelt, als Privatverkäufer natürlich nicht geben. Gewährleistung, Garantie oder Umtausch ist daher ausdrücklich ausgeschlossen, mit der Abgabe eines Gebotes erklärt sich der Bieter damit einverstanden. Die inhaltliche Darstellung zu den jeweiligen Artikeln sind nach besten Wissen und Gewissen gemacht, etwaige Fehler sind nicht beabsichtigt. VIEL SPASS BEIM BIETEN |
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