22.11.2024 08:49:20 |
von 'Jengol'Für die von mir eingestellten Artikel, hat das Fernabsatz-Gesetz keine Wirkung. Umtausch, Rücknahmen und Gewährleistung sind hier ausgeschlossen. Nach Abgabe des Höchstgebotes ist der Kaufvertrag bindend. Nachverhandlungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Käufer hat die Möglichkeit, vor dem Gebot sich umfassend über den Artikelzustand zu informieren und gegebenenfalls weitere Fotos anzufordern oder nach Absprache persönlich vorbeizukommen. Das neue EU-Gesetz sieht vor, nachfolgenden Vermerk bei Privatverkäufen zusätzlich aufzuführen: "Ich verkaufe bei meinen Auktionen ausschließlich Gebrauchtware. Diese Waren sind aus meinem Privatbesitz und ich verfolge mit meinen Auktionen keinerlei gewerbliche Zwecke. Eine Rechnung gibt es nicht. Da mittlerweile auch Privatverkäufer ein Jahr Gewährleisten müssen, wenn sie das nicht ausschließen, erkläre ich hiermit ausdrücklich, das ich für meine privat versteigerten Artikel keine Gewährleistung übernehme. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie und auf Umtausch bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten ! Wer mit diesen Bedingungen nicht einverstanden ist, sollte nicht bieten. Mit ihrem Gebot akzeptieren sie diese vertraglichen Bedingungen. Meine Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. |
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