21.11.2024 23:41:55 |
von 'G-Frosch'Es muss auf den folgenden Sachverhalt hingewiesen werden. Es handelt sich hier um eine Privat-Versteigerung im Sinne § 156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach § 312d Artikel 4 Absatz 5 BGB kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an. Durch die neue EU-Ordnung muss ich folgenden Satz dazu schreiben: Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben. Bitte stellen Sie alle Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Eine Rücknahme, Wandlung oder Preisminderung ist ausgeschlossen. Nach Abgabe des Gebotes erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren dies! Weiterhin ist jeglicher Garantieanspruch ist ausgeschlossen, gegen Spaßbieter werden rechtliche Schritte eingeleitet. Verkauf nur in Deutschland, no international shiping, only in Germany |
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