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25.11.2024 06:02:22
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von 'Eulalie'

Seit dem 01.01.2002 haftet ein Verkäufer grundsätzlich zwei Jahre lang für Sachmängel. Das gilt übrigens auch für jeden Verkäufer auf eGun, nicht nur für gewerbsmäßige Händler. Man hat also für jeden ersteigerten Artikel eine 24-monatige Gewährleistung. Ausnahme: Private Verkäufer können diese Gewährleistung ausschließen, müssen das aber ausdrücklich in der Artikelbeschreibung angeben.

Deshalb: Meine Artikel werden von mir "PRIVAT ohne Gewährleistung, bzw. Sachmängelhaftung" verkauft, d.h. Sie erklären sich mit Abgabe eines Gebots damit einverstanden, auf die von Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.


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