22.11.2024 22:32:44 |
von 'Charlotta'Nach dem neuen Sachmangelrecht (ehemals "Gewährleistung"), das seit dem 1.1.2003 Gültigkeit besitzt, gilt für gebrauchte und neue Waren, auch beim Verkauf zwischen Privatpersonen, eine 24 Monate dauernde Garantie als vereinbart, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird. Ich verkaufe die hier angebotene Ware als Privatperson und schließe diese Sachmangelhaftung und Rückgabe seitens des Käufers und Rücknahme seitens des Verkäufers (ich) grundsätzlich aus. Mit Abgabe eines Gebotes erklärt der Bieter sich hiermit einverstanden! |
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