22.11.2024 04:12:23 |
von 'Bruckmuehldorf'Ich als Verkäufer: Nach Abgabe eines Gebotes / Sofortkauf erklären Sie sich einverstanden und akzeptieren, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden, dass er kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz genießt. Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft. Ich als Käufer: Starte gleich mit einer ganz GROSSEN BITTE an meine Verkäufer: Wenn der Wert der Ware die Versicherung nämlich übersteigt, zahlt DHL (und auch die anderen Paketdienstleister) wegen "Unterversicherung" gar NICHTS (wissen die wenigsten)! Ist mir nämlich passiert; und DHL kommt juristisch damit durch... |
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