21.11.2024 22:21:06 |
von 'Bourovoi'Achtung: Ich übernehme KEINERLEI Garantie, Haftung, Gewähleistung oder sonstige Kosten dieser Art, auch keine Rücknahme und keinen Umtausch, weil meine Auktionen als Privatverkäufe eingestuft sind!!
Alle Angaben basieren auf "bestem Wissen und dem reinsten Gewissen". Ich betrüge oder verar***e hier niemanden!
Falls Fragen zu meiner Ware anfallen, werden diese selbstverständlich von mir beantwortet. Hinweise für Käufer und Verkäufer: Ich bewerte Gundsätzlich
Käufer: Emailkontakt (zusenden der Ausweißkopie ohne tagelanges hinterher Mailen) Überweisungsgeschwindigkeit. Wer nicht bewertet wird auch nicht von mir bewertet!!! Ich lege allerdings auch noch wert auf die Art und weise des Emailkontaktes...
Die Bilder meiner Auktionen wurden mit meinem SAMSUNG Galaxy S3 (Smartphone mit integrierter 8 Megapixel Digitalkamera) geschossen. Diese müssen aber leider von 2,5 MB auf unter 1MB "Kastriert" werden, weil zu "hochauflösende" Bilder von egun leider immer noch nicht unterstützt werden.
Ich habe weder einen Anwalt im Spiel, noch drohe ich mit irgendwelchem Blödsinn (z.B. 25% des Preises bei Spaßbietern), den man sowieso nicht / oder nur schwer gesetztlich und vorallem finantiell realisieren kann... Auktionsgewinner, die sich nach Gewinn nicht melden Kriegen nach mehreren Tagen Wartezeit eine 1 Woche Frist sich zu melden, ansonsten wird der Artikel anderseitig Verkauft und dem Gewinner wird eine negative Bewertung eingetragen! Wem meine Bedingungen nicht passen, der hat PEEEEEEECH und soll bitte NICHT BIETEN!!!!!! Alle Freien Waffen ("F" im fünfeck oder PTB-Kennung), welche ich zum Verkauf stelle benötigen logischerweise einen Altersnachweis (Foto oder Scan vom Ausweis oder Führerschein) per Email. Hinweisverpflichtung nach § 35 Abs. 2 WaffG: "Wer die tatsächliche Gewalt über Schreckschuss- Reizstoff- oder Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis- Kleiner Waffenschein. Das Führen von Schreckschuss- Reizstoff- oder Signalwaffen ohne kleinen Waffenschein ist strafbar. Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig. Durch Gebotsabgabe erkennen Sie an, diese Hinweise erhalten zu haben." Allen selbsternannten und beauftragten Internetsheriffs sei gesagt, dass ich mich mit bestem Wissen und Gewissen bemühe alle geltenden Vorschriften und Gesetzte einzuhalten, deshalb bitte ich mir gegebenenfalls ein gewisses Maß an Toleranz entgegen zu bringen. DANKE
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