22.11.2024 03:01:08 |
von 'BambooTree'Auf Grund der aktuellen Rechtsprechung zur Produkthaftung und der Neuregelung des Schuldrechts im BGB, weise ich darauf hin, dass alle von mir angebotenen Artikel privat verkauft werden. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung. Etwaige Ansprüche gegenüber dem Hersteller bleiben hiervon natürlich unberührt. Sämtliche Angaben, Bilder und Hinweise zur Ware sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Bilder sind immer Bestandteil der Auktion. Für Transportschäden und Verlust der Ware beim Versand haftet der Käufer (BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf) jedoch Ansprüche gegenüber des Versandunternehmens bleiben hier ebenfalls unberührt. Hauptsächlich ist dies der Fall, wenn auf Kundenwunsch die Ware unversichert versendet werden soll. Ware die als versichert versendet wird, ist vor in Empfangnahme auf Transportschäden zu prüfen und gegebenenfalls nicht in Empfang zu nehmen, wenn Schäden ersichtlich sind. Sie erwerben diese Waren im Rahmen einer Internetauktion. Sie haben deshalb kein Widerrufs- und Rückgaberecht für die von Ihnen ersteigerte Ware (BGB § 312 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften).
Da die Bewertungsmoral bei eGun leider nicht optimal ist, bewerte ich jeden Käufer nach dem Erhalt meiner Bewertung. Sollte ich bei Ihnen gekauft haben, so erhalten Sie selbstverständlich unverzüglich und möglichst zeitnah meine Bewertung. Hinweis an Spaßbieter: Sollte trotz Höchstgebot der Artikel nicht innerhalb von 5 Tagen nach Auktionsende bezahlt und abgenommen werden, behalte ich es mir ausdrücklich vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten und anstatt Abnahme und Zahlung des Kaufpreises einen pauschalen Schadensersatz einzufordern, den ich nach billigem Ermessen maximal auf 30 % Ihres Schlussgebots festsetzen werde und deren Höhe dann im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Ihnen steht es natürlich frei, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Bieten Sie nicht, wenn Sie hiermit nicht einverstanden sind. Durch die Abgabe Ihres Gebotes erklären Sie, dass es sich hierbei um eine Vereinbarung und nicht um eine AGB handelt. Sollte sich ein Teil dieser Bestimmungen als unzulässig herausstellen, so bleiben die übrigen Regelungen dennoch wirksam. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit dem oben Genannten nicht einverstanden sind! Zum Führen einer Knall-/Gas-Waffe benötigen Sie den sogenannten "Kleinen Waffenschein" |
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