22.11.2024 07:31:11 |
von 'Amorok'Liebes egun-Mitglied! Internetgeschäfte setzen ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen, Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit voraus. Als Käufer gehe ich mit Überweisung des Kaufbetrages in Vorleistung und muss darauf vertrauen, dass ich die Ware vom Verkäufer erhalte. Als Verkäufer muss ich darauf vertrauen, dass der Käufer seinen Part einhält und die Ware bezahlt. Ich erachte es deshalb als eine Selbstverständlichkeit, dass… …Käufer und Verkäufer unmittelbar nach Abschluss einer Auktion mit einander in Kontakt treten, …ein Käufer den Kaufbetrag spätestens innerhalb einer Woche überweist, …ein Käufer den Erhalt der Ware dem Verkäufer anzeigt, …ein Verkäufer dem Käufer den Zahlungseingang bestätigt, …ein Verkäufer die Ware spätestens eine Woche nach Zahlungseingang versendet, …ein Verkäufer den Versand der Ware dem Käufer unter Mitteilung einer Paket-/Sendungnummer anzeigt. Ich denke, mit diesem „Gentlemen’s agreement“ können beide Vertragsparteien leben und man erspart sich dadurch Missverständnisse und Unannehmlichkeiten. In diesem Sinne wünsche ich uns allen viel Spaß bei egun. |
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