25.11.2024 18:03:29 |
von '*wolf_73'Ich bin ein Privatverkäufer, Sie erklären Sie sich mit der Abgabe eines Gebotes damit einverstanden, auf die Ihnen nach dem geänderten BGB vom 01.01.2002 zustehende Gewährleistung zu verzichten. Die BGB Änderung sieht eine einjährige Gewährleistung vor, die bei Privatverkäufen allerdings ausgeschlossen werden kann. |
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