25.11.2024 10:04:24 |
von 'neuling2015'Wenn ich schreibe Altersnachweis möchte ich einen Altersnachweis. Dies gilt auch bei Abschussbechern und anderen Teilen, auch wenn es scheinbar nur ein harmloses Metallteil ist. Einige Händler wollen auch teilweise einen AN dafür. Ich halte es auch so, auch wenn ich Privatmann bin. Es ist ein Teil zu einer (Schreckschuss)Waffe. Sollte es mal (kommt hoffentlich nicht vor!!) die Schlagzeile geben.... Jugendlicher ballert mit Schreckschusswaffe rum und Pyros durch die Gegend. xx Personen verletzt. War nur möglich weil er als 15 jähriger bei Herrn XXX ein Magazin/Abschussbecher ohne Altersnachweis kaufte und die alte SSW seines Vaters einsatzbereit machte... Ich werde dann sicherlich nicht Herr XXX sein!! Ich bitte dies zu akzeptieren oder von einem Kauf abzusehen. egun-ID und sonstiges gibt es im Waffengesetz nicht. Der Verkäufer (und nicht ein Plattformbetreiber oder Dritte) hat sich vom Alter des Käufers zu überzeugen. Bitte Gesetztestext nachlesen. Beschwerden deswegen bitte nicht an mich sondern an den Gesetzgeber Bitte kaufen Sie nur, wenn Altersnachweis ok ist, wenn von mir gefordert. Diskussionen darüber möchte und werde ich nicht führen. Aufgrund meiner Arbeit erfolgt Versand meist Freitag oder Samstag, unabhängig vonm Zahlungseingang. |
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