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29.11.2024 08:23:52
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von 'Makoni'

ABG - Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für die Bestellung im Internet
    

§ 1 Anwendungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge über die Lieferung von Waren, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, etc.) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystem erfolgt.

§ 2 Widerrufs- und Rückgaberecht
Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht zu. Der Widerruf muss keine Begründung erhalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger.

§ 3 Preise, Preisänderungen
Die Preise sind Barzahlungspreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich der Versandkosten.

§ 4 Lieferzeit
Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenen Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

§ 5 Mängelansprüche
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlt ihm die vereinbarte Beschaffenheit, kann der Käufer zwischen Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) wählen. Bei Nacherfüllung trägt der Verkäufer die erforderlichen Aufwendungen. Die Zulässigkeit der Wahl ergibt sich aus der Beachtung der Verhältnismäßigkeit. So kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden ist.
War die Nacherfüllung erfolglos, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern bzw. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Sache.
Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um eine gebrauchte Sache, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate vom Ablieferungszeitpunkt an.

§ 6 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer, als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware).
Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

§ 8 Zahlung
Die Rechnungen des Verkäufers sind im Regelfall sofort bei Übergabe des Kaufgegenstandes – spätestens jedoch 8 Tage nach Aushändigung oder Übersendung der Rechnung – zur Zahlung fällig.
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

§ 9 Erwerb von Waffen, Munition, Pulver
Erwerbscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur verkauft bzw. geliefert gegen Vorlage von gültigen Dokumenten:
z. B Jagschein im Original oder zweckmäßigerweise als amtliche Bestätigung oder amtlich bestätigte Fotokopien aller beschrifteten Seiten (Fax darf nicht anerkannt werden), Waffenbesitzkarte im Original, Munitions-Erwerbschein im Original oder Sondergenehmigung im Original.
Erwerbscheinsfreie Artikel werden nur gegen Vorlage einer amtlichen Original-Urkunde oder zweckmäßigerweise gegen Vorlage einer amtlichen Bestätigung, das der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat, geliefert bzw. verkauft. Pulver kann nur gegen Vorlage des Original-Sprengstofferlaubnisscheines erworben werden.

§ 10 Gerichtsstand
89077 Ulm


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