25.11.2024 09:58:03 |
von 'Wotanodin'Hallo an Alle. Grundsätzlich bin ich der Meinung, wer etwas ersteigert der sollte dies auch bezahlen und den Kauf abwicklen, dazu gehört auch die Kommunikation zwischen den egun-Partnern. Wer mal was falsches Ersteigert - d.h. es nach Ablauf der Auktion nicht will soll sich melden und den Kontakt aufnehmen - bei einer ordentlichen Kommunikation kann man immer was machen. Und auf Auktionen, für die eine EWB erforderlich ist - bei Angebotsabgabe sollte man auch die richte EWB besitzen. |
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