25.11.2024 02:12:59 |
von 'hannababs'Vor Abgabe eines Gebotes: Ich bin Privatverkäuferin. Das EU-Gesetz schreibt vor, nachfolgenden Vermerk aufzuführen: " Ich verkaufe bei meinen Auktionen ausschließlich Gebrauchtware, sofern nichts anderes beschrieben. Diese Waren sind aus meinem Privatbesitz und ich verfolge mit meinen Auktionen keinerlei gewerbliche Zwecke. Eine Rechnung gibt es hierfür nicht. Ich erkläre ausdrücklich, daß ich für meine privat versteigerten Artikel keine Gewährleistung übernehme und Rückgabe ausschließe. Mit der Abgabe eines Gebots erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach EU-Recht gesetzlich zustehende Recht auf Gewährleistung / Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten.“ und schließe somit jede Art von Rücknahme Garantie oder Nachverhandlungen aus. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen zustehende Sachmängelhaftung (auch Garantie oder Gewährleistung genannt) völlig zu verzichten. Der Bieter akzeptiert außerdem mit seinem Gebot, dass es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden auch, dass gemäß dieses Fernabsatzgesetzes kein Wideruf besteht. Angaben zum Artikel mache ich nach bestem Wissen und Gewissen. Irrtümer bei der Beschreibung/Angebot der Artikel, behalte ich mir vor. Mit Abgabe des Paketes bei den Transportuers ist dieses nicht mehr in meinem Zugriffsbereich, sodass ich für den Verlust oder etwaiger Beschädigung auf dem Transportweg jegliche Haftung ablehne. Rückfragen können mir natürlich immer unter meiner Mailadresse zugeschickt werden. Desgleichen wenn es darum geht mehr Fotos zu schicken um genaueres erkennen zu können. VERPACKEN DER WARE WIRD IMMER MIT HANDY GEFILMT! |
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