22.11.2024 07:25:56 |
von '1911er'Das ist ein privater Handel.
Nachweis der Erwerbsberechtigung Der Verkauf von erlaubnispflichtigen Artikeln erfordert eine EWB. Ein Scan des Jagdscheines oder der geeigneten WBK reicht meistens aus, es muss aber unbedingt der Name, Anschrift und Telefonnummer eines Ansprechpartners der zuständigen Erlaubnisbehörde mitgeteilt werden. Es wird dann eine Bestätigung der EWB abgefragt. Bei Ausland, oder EU-Käufen muss ein deutscher Waffenhändler den Export übernehmen. Sie können die EWB auch gerne Zusenden im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie. Die Beglaubigung sollte nicht älter als vier Wochen sein. Das Original wird dann sofort mit der ersteigerten Ware zurückgeschickt.
Bezahlung Bitte Überweisen Sie den Betrag mit der angegebenen Versandgebühr zusammen an: R.Ostermann // IBAN: DE23 2406 0300 0106 8075 00 // BIC: GENODEF 1NBU oder über PayPal ( nur Freunde ) OstermannRalf@t-online.de |
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