28.11.2024 20:12:50 |
von 'SchwedenPaul'Zum Thema gesetzliche Gewährleistung: Beachten Sie bitte die folgenden Verkaufsbedingungen: Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft, dies bedeutet: mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen nach neuem EU-Recht gesetzlich zustehende Gewährleistung/Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Bitte stellen Sie ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Bieter akzeptiert mit seinem Gebot, das es sich bei dem Angebot um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt. Dies bedeutet für den Höchstbietenden das er kein Widerrufsrecht gemäss dem Fernabsatzgesetz genießt. Es handelt sich bei bei dieser Versteigerung - sofern nicht ausdrücklich als "Neu und Originalverpackt" beschrieben - um Gebrauchtware(n) Die ersteigerte Ware wird nach Eingang des Auktionsendpreises und Versandkosten auf meinem Konto sowie Vorlage des Altersnachweises und Erwerbsberechtigung in beglaubigter Kopie (soweit erforderlich) sofort versichert versand. Die Zahlung bitte ich innerhalb von 7 Werktagen vorzunehmen. Wer mich kontaktieren will kann dies unter oder und tun. |
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