22.11.2024 02:58:35 |
von 'Alaska'Hallo Eguner, leider werden immer mehr Auktionen beendet ohne eine ehrliche Bewertung danach zu bekommen. Deshalb werde ich nur noch eine Bewertung abgeben, wenn Ihrerseits eine ehrliche Bewertung abgegeben wurde. Desweiteren gibt es immer mehr Auktionen welche den Artikel sehr dunkel erscheinen lassen. Meistens um etwas zu vertuschen oder zu beschönigen. Arglistische Täuschung führt zu Schadensersatz oder Rückabwicklung. Ist alles nachlesbar und juristisch einwandfrei einklagbar. Wegen der neuen Gesetzesbestimmungen erfolgt die Auktion unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung, Garantie und Rücknahme. Da es sich um einen Privatverkauf handelt kann ich keine Garantie nach neuem EU-Recht übernehmen. Der Bieter erklärt sich damit einverstanden und erkennt dies mit seinem Gebot an! Laut dem neuen EU-Recht muss dieser Zusatz unter jeder Online-Auktion stehen, ansonsten haftet der Verkäufer auch als Privatperson ein Jahr für die verkaufte Ware |
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