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Artikelbeschreibung
Jagd in Rumänien auf Rot- und Damhirsch, starke Böcke und Keiler
Für Gruppen ab 3 Jägern (1 oder 2 Jäger auf Anfrage)
Unsere Reviere liegen nahe der ungarischen Grenze im Kreis Bihor, sind
mit dem Auto gut zu erreichen und wir haben dort insgesamt 60000 ha an
Jagdfläche zu Verfügung.
Sie wohnen in einem guten Hotel mit hervorragenden Sevice.
In den Basiskosten von € 950,- sind folgende Leistungen inklusive:
4 Jagdtage (max. 8 Ausgänge) inkl. Jagdführung und Revierfahrten
4 Tage Unterkunft mit Vollpension im Hotel / Jagdhaus
Organisation / Jagdlizenz / Versicherung
Nebenkosten in EUR:
Einzelzimmerzuschlag: € 20,- je Nacht
Bearbeitungsgebühr pro Jäger € 100.-
Abschussgebühren lt. Preisliste
Verlängerungstag Jagd € 200,-
Verlängerungstag ohne Jagd / Begleitperson: € 100,- pro Tag
+10 % Toleranz zum gebuchten Trophäengewicht bei Rot-, Dam- und Rehwild sind zu akzeptieren
Abschussgebühren Schwarzwild:
Preise für Gewicht unaufgebrochen
Frischlinge, Überläuferbachen, nicht führende Bachen
bis 59,9 KG: € 110,-
ab 60 - 99,9 KG: 220,-
ab 100 KG: € 350,-
Keiler / Überläuferkeiler
bis 12 cm: € 260,-
12,1 bis 15,9 cm: € 440,-
16 bis 19,9 cm: € 700,-
ab 20 cm: € 900,- (+ € 10,- je mm)
Angeschweisst und nicht gefunden: 50 % von der geschätzten Trophäenstärke
Die zu erwarende Trophäenstärke beim Rotwild in diesen Revieren liegt zwischen 5 - 7,5 KG, beim Damwild zwischen 2,5 - 3,3 KG mit bisher max. 3,7 KG beim Damschaufler und über 9,3 KG bei einigen wenigen Hirschen die zur Brunft aus den Bergen zuwandern, Böcke in allen Klassen bis über 550 Gramm möglich.
Ideal geeignet für Kombijagden auf Rothirsch, Damschaufler & Co. ab 1. Oktober
Bei Fragen zur Jagd und den freien Terminen rufen Sie uns bitte unter der +49 16097908544 an oder schicken eine Mail mit Ihrer Nummer an: info@floba-jagd.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Allgemeines
Floba Jagd wird als Reisevermittler für Jagdreisen tätig. Die angebotenen Reisen werden demzufolge von Floba Jagd zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter oder Revier nur vermittelt. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nennen wir den jeweiligen Veranstalter oder das Revier erst auf Anfrage bzw. bei Buchung. Die von Floba Jagd vermittelten Jagdreisen werden vom jeweiligen Veranstalter bzw. Revier in eigener Verantwortung durchgeführt. Hierzu gehört auch die Einholung eventuell erforderlicher behördlicher Genehmigungen.
Gleiches gilt für die Vermittlung einzelner Reiseleistungen wie Reiserücktrittsver sicherung, Mietwagen, Hotelbuchungen, Flüge, Schiffspassagen, Bahn- und Busreisen usw.
Da Floba Jagd nur als Vermittler tätig wird, bestehen über den Vermittlungsauftrag hinaus ausschließlich vertragliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Reisenden und den im Vertrag bezeichneten Reiseveranstaltern bzw. den weiteren Leistungsträgern und die Gesetze des jeweiligen Landes.
Der Vermittlungsauftrag wird wirksam, sobald Floba Jagd oder der Veranstalter dem Reisenden die Reise schriftlich bestätigt hat.
§ 2 Zahlungsbedingungen
Die sich für den Reisenden gemäß der Auftragsbestätigung ergebenden Zahlungsverpflichtungen sind unmittelbar gegenüber Floba Jagd zu erfüllen, falls nicht anders vereinbart. Die entsprechenden Zahlungsmodalitäten und Zahlungstermine erhält der Reisende mit der Jagd- und Reisebestätigung. Im Regelfall zahlt der Reisende die Kosten der Jagdreise unmittelbar an den Veranstalter nach dessen Zahlungsbedingungen.
Die Buchungs- und/oder Bearbeitungsgebühr stellt Floba Jagd in Rechnung. Sie beinhaltet die durch die Bearbeitung und Vemittlung entstandenen Kosten und wird auch dann geschuldet, wenn der Reisende vom Vertrag zurücktritt.
Ohne vollständige und fristgerechte Zahlung der Buchungsgebühr, Anzahlung oder des Reisepreises hat der Reisende weder Anspruch auf Aushändigung der Reiseunterlagen noch auf die Teilnahme der Jagdreise.
Sind die Jagdkosten in Fremdwährung angegeben, so müssen diese dem Veranstalter in der Landeswährung gezahlt werden. Für den zeitgerechten Zahlungseingang beim Veranstalter ist der Reisende verantwortlich.
§ 3 Haftung
Im Rahmen des Vermittlungsauftrages haftet Floba Jagd für die ordnungsgemäße Vermittlung, jedoch nicht für die vom Reiseveranstalter und anderen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen. Angaben, die Floba Jagd über die Reise weitergibt, erfolgen ausschließlich nach Angaben der Veranstalter bzw. Leistungsträger. Die gemachten Angaben sind demzufolge nur an den Reisenden weitergegeben. Für den Vertrag mit dem Veranstalter bzw. Leistungsträger sind deren Angaben maßgebend.
Eine Jagdreise ist mit einer sonstigen Reise nur bedingt zu vergleichen. Deshalb müssen Reisende im Rahmen des Zumutbaren, Abweichungen von der Beschreibung der Reise und einzelner Leistungen im Prospekt oder im Angebot hingenommen werden.
In keinem Fall haftet Floba Jagd für den Jagderfolg des Reisenden. Eine Garantie für die Qualität des zu bejagenden Wildes und den jagdlichen Erfolg kann nicht gewährleistet werden, so dass jegliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen sind. Teilnehmer an Jagdreisen übernehmen die volle Verantwortung für alle Risiken und Gefahren, die mit einer Jagdreise verbunden sind. Jeder Schuss erfolgt auf Risiko des reisenden Jägers. Sollte der reisende Jäger ein nicht durch den Jagdleiter/Jagdführer freigegebenes Stück Wild erlegen, hat er mit einer deutlich höheren Abschussgebühr und strafrechtlichen Konsequenzen des Jagdlandes zu rechnen.
Der Reisende ist verpflichtet, eventuelle Beanstandungen vor Ort zu melden und Abhilfe zu verlangen. Sollte dennoch keine Abhilfe erfolgen, muss die Beanstandung in einem Protokoll aufgenommen werden, das vom Jagdgast und dem Veranstalter zu unterzeichnen ist.
§ 4 Reiserücktritt durch den Veranstalter
Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten wenn die Durchführung der Reise auf Grund unvorhersehbarer Ereignisse und höherer Gewalt erschwert, gefährdet oder unmöglich ist, wie z.B. durch Krieg, Streik, Unruhen, Epidemien, behördlicher Anordnungen, Naturkatastrophen, erhebliche Witterungseinflüsse und ähnliches. Wenn dem Reisenden kein entsprechendes Ersatzangebot unterbreitet werden kann, werden bereits geleistete Vorauszahlungen zurückerstattet.
§ 5 Reiserücktritt durch den Reisenden
Ein Reiserücktritt durch den Reisenden ist möglich und muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Es steht dem Reisenden jedoch frei seine gebuchte Jagdreise an einen Dritten zu übertragen. Dieser muss zur gleichen Reisezeit und im gleichen Jagdprogramm reisen. Außerdem müssen die Anforderungen des Jagdangebotes erfüllt werden.
Kann kein Ersatzkunde benannt werden, so entstehen dem Reisenden bei Rücktritt folgende Kosten: Bearbeitungsgebühr, Kosten für Absage bereits getätigter Reservierungen, Waffeneinfuhrerlaubnis, Flüge, Busreisen etc.
40% der Jagdkosten bei Reiserücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn.
70% der Jagdkosten bei Reiserücktritt bis 11 Tage vor Reisebeginn.
90% der Jagdkosten bei Reiserücktritt innerhalb von 10 Tagen vor Reisebeginn.
Sollten im Vertrag des Veranstalters andere Rücktrittsbedingungen aufgeführt sein, so gelten diese.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung,
z.B. bei der Gothaer Versicherung (Info)
§ 6 Vorzeitiger Abbruch der Reise
Sollte der Reisende, aus welchen Gründen auch immer, seine Reise vorzeitig abbrechen, muss auf jeden Fall der volle Reisepreis bezahlt werden. Alle Mehrkosten für Umbuchungen von Tickets, Hotels, zusätzlichen Transfers und ähnlichem müssen in diesem Fall vom Reisenden selbst getragen werden.
§ 7 Trophäen
Transport und Präparation von Trophäen und deren Aus- oder Einfuhr sowie die Beschaffung der notwendigen Dokumente sind nicht Leistungen von Floba Jagd. Wir sind aber selbstverständlich gerne behilflich. Behördliche Auflagen sind vom Reisenden selbst zu erfüllen. Die Bewertung der Trophäen erfolgt ausschließlich nach den Bedingungen des Reiselandes sowie des Veranstalters. Ansprüche oder Einsprüche des Reisenden hieraus haben gegenüber Floba Jagd keine Wirkung.
§ 8 Versicherung
Im Reisepreis ist keine Reiserücktrittsversicherung enthalten. Der Abschluss einer Reise- Rücktrittsversicherung wird dem Reisenden empfohlen. Der Jagdgast ist verpflichtet selbst für seinen Versicherungsschutz zu sorgen. Für alle Schäden, die im Zuge der Reise und der Jagd vom Jagdgast selbst, vom Veranstalter oder von anderen Leistungsträgern verursacht werden, übernimmt Floba Jagd keine Haftung.
§ 9 Jagdrechtliche Vorschriften des Gastlandes
Der Reisende ist verpflichtet, die im Jagdland verbindlichen Vorschriften anzuerkennen. Dies trifft auch für die Bewertung der Trophäen zu.
Der Reisende muss im Besitz einer gültigen Jagderlaubnis des jeweiligen Jagdlandes sowie des entsprechenden Versicherungsschutzes sein bzw. vor Reiseantritt rechtzeitig erlangen. Gleiches gilt für die Waffeneinfuhrerlaubnis und eventuelle Impfzeugnisse für Jagdhunde.
§ 10 Buchungen für mehrere Personen
Bucht ein Reisender für mehrere Personen, so gilt er als bevollmächtigter Vertreter der angemeldeten Personen und haftet persönlich für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung Durch diese Personen.
§ 11 Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Vermittlungsvertrages sowie der dem Vermittlungsvertrages zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die Bestimmung , die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.
§ 12 Änderung dieser AGB und Salvatorische KlauselFloba Jagdversand behält sich vor, diese AGB´s jederzeit und ohne Gründe zu ändern. Sollte einer dieser AGB´s unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine des geltenden Rechts ersetzt, die dieser in rechtlicher und wirtschaftlicher Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
§ 13 Sicherheit
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