IPSC-Stahlziel HELIKON
Hatte ich mal gekauft, aber leider nie genutzt, weil wir andere Ziele vom Verein gesponsert bekommen haben.
2 St. sind verfügbar.
Offizielle Beschreibung:
SRT Small ALPHA Target® - Hardox 600 Steel (10mm) - White
Die Scheibe besteht aus 10 mm starkem Hardox 600 und ist daher für Pistolenmunition, Schrotflinte (einschließlich Slug) und Gewehrmunition bis .308 Win geeignet.
Das Ziel ist nicht für Munition mit Stahlkern (AP-Munition) geeignet.
Normalisierte Aufprallzone, IPSC Alpha-Ziel.
- Zielgröße 30x20x1 cm - Pistole, Schrotflinte (kein Stahlschrot), Karabiner und Gewehr bis .308 - Normierte Aufprallzone, IPSC Alpha-Ziel. - Das Ziel kann von beiden Seiten beschossen werden. - Gewicht 4kg
Abholung wegen hohem Gewicht erwünscht.
Hinweis: Der Käufer ist dazu verpflichtet, die Sicherheitsbestimmungen und Schießstandrichtlinien (z.B. Mindestabstand, zulässige Kaliber) einzuhalten.
Pro Stück: 60 Euro
Beachten sie bitte die rechtlichen Vorschriften:
Jede Veränderung auf einem Schießstand ist eine sog. bauliche Veränderung. Deshalb ist vor der Erstbenutzung auf dem Stand unbedingt mit dem zuständigen Schießstandsachverständigen Kontakt aufzunehmen! Grundsätzlich sind beim Beschießen von Stahl die Sicherheitsbestimmungen der aktuellen Richtlinien zu beachten.
Das Beschießen von Stahlzielen ist nur auf Schießständen erlaubt, die explizit durch einen behördlich anerkannten Schießstandsachverständigen für diese Zielmedien freigegeben und abgenommen wurden. Ein eigenmächtiges Aufstellen von Stahlplatten auf einem regulären Schießstand gilt rechtlich als bauliche Veränderung und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Das Schießen auf Stahlziele auf befriedetem Besitztum (z. B. im eigenen Garten) ist für erlaubnispflichtige Schusswaffen generell verboten. Schützen, Standaufsicht und Zuschauer müssen Schutzbrillen tragen. Der max. Abstand der Stahlziele vom Geschoßfang darf 1 Meter nicht überschreiten.
Die primäre Rechtsgrundlage für das Beschießen von Stahlzielen in Deutschland bildet die Schießstandrichtlinie (SSRL (Punkt 2.6.3.7 "Stahlziele") ). Diese ist über § 27 Abs. 7 des Waffengesetzes (WaffG) und § 12 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) als gesetzlicher Mindeststandard für die Errichtung, die Abnahme und den Betrieb von Schießstätten rechtlich bindend verankert.
Natürlich mein eigener Hinweis:
Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt uneingeschränkt.
Bitte nicht bieten/kaufen, wenn Sie damit nicht einverstanden sind. Ich schließe jegliche Sachmangelhaftung aus.
Sehen sie sich die Fotos an und lesen sie die Beschreibung. Wenn sie Zweifel haben oder ihnen der Artikel nicht zusagt, bieten sie nicht !! Ansonsten fragen sie vorher nach...
|