Zum Verkauf steht ein originales Magazin für die Walther P38 in früher militärischer Ausführung.
Die Walther P38 zählt zu den bekanntesten deutschen Ordonnanzpistolen des 20. Jahrhunderts. Originale Magazine aus früher Fertigung mit zeittypischer Bauweise und authentischer Patina sind heute gefragte Sammlerstücke und eine wertvolle Ergänzung für jede P38-Sammlung.
🔎 Stempel / Markierungen
Das Magazin weist folgende Markierungen und Merkmale auf:
➡️ „P.38v“
➡️ Brünierte Ausführung
→ typisch für militärische Fertigung
➡️ Stahlboden
→ frühe militärische Ausführung
➡️ Genietete Konstruktion
→ zeittypische Fertigungsweise
Weitere Hersteller- oder Waffenamtsstempel sind auf dem Magazin nicht erkennbar.
📖 Hintergrundinformationen
Die Walther P38 wurde ab 1938 als Nachfolger der Pistole 08 eingeführt und entwickelte sich schnell zur Standarddienstpistole der deutschen Wehrmacht.
Magazine früher Fertigung wurden aus Stahl gefertigt und brüniert. Viele Stücke erhielten im Laufe ihrer Nutzung zusätzliche:
- Eigentumskennzeichnungen,
- Depotnummern,
- Polizeimarkierungen
- oder Inventarstempel.
Die Fertigungsmerkmale dieses Magazins sprechen für eine frühe militärische Ausführung aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs bzw. der frühen Nachkriegszeit.
📦 Lieferumfang
✔ P38-Magazin wie auf den Bildern dargestellt
📸 Zustand
Das Magazin befindet sich meiner persönlichen Einschätzung nach in einem wirklich sehr schönen, ungereinigten Originalzustand.
Da die Zustandsbewertung immer subjektiv ist, gilt ausdrücklich:
Der genaue Zustand ist den Bildern zu entnehmen.
Die Bilder sind Bestandteil der Auktion.
🚚 Versand:
- Der Versand erfolgt ausschließlich per DHL als versichertes Paket.
- Versandkosten trägt der Käufer.
📌 Wichtiger Hinweis zum Versand:
- Der Versand erfolgt grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands.
- Ein Versand nach Österreich oder in die Schweiz ist ausschließlich nach vorheriger Anfrage möglich und nur mit angepassten Versandkosten.
- Kein Versand in andere Länder.
⚠️ Rechtlicher Hinweis:
- Privatverkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung (Gewährleistung).
- Keine Rücknahme, kein Umtausch, keine Garantie.
- Mit Abgabe eines Gebots erklärt sich der Käufer ausdrücklich mit diesen Bedingungen einverstanden.
|