Zum Verkauf steht ein originales Militär-Klappmesser aus der Zeit des Ersten Weltkriegs, datiert auf 1915.
Es handelt sich um ein typisches Soldaten- bzw. Clasp Knife, wie es von britischen und kanadischen Truppen im Felde verwendet wurde.
🔎 Stempel / Markierungen
Das Messer weist mehrere historisch interessante Markierungen auf:
➡️ „M & D CANADA 1915“
→ kanadische Militärmarkierung mit Datierung
→ Einordnung in den Zeitraum des Ersten Weltkriegs
➡️ „THOMAS TURNER & CO“ (Sheffield)
→ renommierter britischer Hersteller aus Sheffield
→ typischer Zulieferer für Militärklingen im WK1
🪖 Historische Einordnung
Dieses Messer gehört zur Kategorie der sogenannten:
👉 Clasp Knives (Soldatenmesser)
Verwendung u. a. durch:
- kanadische Truppen
- britische Einheiten
⚙️ Ausführung
- robuste Metallgriffschalen (vernietet)
- Fangriemenöse
- mehrere Werkzeuge/Klingen
- klassische militärische Bauart
📦 Lieferumfang
- Messer wie auf den Bildern dargestellt
📸 Zustand
Das Messer befindet sich in einem originalen Zustand mit Alters- und Nutzungsspuren.
- Patina
- Klingen mit Gebrauchsspuren
- insgesamt authentischer, ungereinigter Zustand
👉 Der genaue Zustand ist den Bildern zu entnehmen
👉 Die Bilder sind Bestandteil der Auktion
🧩 Sammlerhinweis
Ein schönes und historisch interessantes Stück:
- original aus dem Ersten Weltkrieg (1915)
- mit klarer militärischer Zuordnung
- Kombination kanadische Markierung + britische Klinge
🚚 Versand:
- Der Versand erfolgt ausschließlich per DHL als versichertes Paket.
- Versandkosten trägt der Käufer.
📌 Wichtiger Hinweis zum Versand:
- Der Versand erfolgt grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands.
- Ein Versand nach Österreich oder in die Schweiz ist ausschließlich nach vorheriger Anfrage möglich und nur mit angepassten Versandkosten.
- Kein Versand in andere Länder.
⚠️ Rechtlicher Hinweis:
- Privatverkauf unter Ausschluss der Sachmängelhaftung (Gewährleistung).
- Keine Rücknahme, kein Umtausch, keine Garantie.
- Mit Abgabe eines Gebots erklärt sich der Käufer ausdrücklich mit diesen Bedingungen einverstanden.
Mit Abgabe eines Gebots bestätigt der Käufer, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat.
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