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Röhm RG69
Artikel-ID: 20049119  •  Kategorie: Freie Waffen > Revolver > Röhm

Aktueller Preis 100,00 EUR
Restzeit 5 Tage, 21:15:45
(akt. Zeit: 21.07.2025 00:46:06)
Auktionsdauer 2 Wochen
vorauss. Ende: Sa, 26.07.2025 22:01:51
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Artikelbeschreibung

Verkaufe Opas Röhm RG69 SRS Revolver gut 30 Jahre alt Bei Fragen einfach melden Voraussetzungen für den Erwerb einer Schreckschusspistole: Volljährigkeit: Gemäß § 2 Absatz 1 WaffG ist der Erwerb und Besitz von Schreckschusspistolen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt. PTB-Prüfsiegel: Das PTB-Siegel ist ein entscheidendes Merkmal für die Klassifizierung und den rechtmäßigen Besitz von Schreckschusswaffen in Deutschland. Es bestätigt, dass die Waffe auf Sicherheit und Funktionalität geprüft wurde und den Vorschriften des deutschen Waffengesetzes entspricht. Schreckschusswaffen, die das Prüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tragen, dürfen gemäß Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 WaffG ohne besondere Erlaubnis erworben werden und gelten insofern als “freie Waffen”. Dieses Siegel stellt sicher, dass die Schreckschusspistole den deutschen Sicherheitsstandards entspricht und keine scharfen Projektile abgefeuert werden können. Regelungen für Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel: Bis zum 31. August 2020 galten Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel gemäß § 1 Absatz 2 Nr. 2 WaffG als scharfe Schusswaffen. Dies bedeutete, dass ihr Besitz einer speziellen Erlaubnis, wie zum Beispiel einer grünen Waffenbesitzkarte (WBK) nach § 10 Absatz 1 WaffG, bedurfte. Der unerlaubte Besitz wurde strafrechtlich verfolgt (§ 52 Absatz 3 Nr. 1 WaffG). Seit dem 1. September 2020 hat sich die rechtliche Lage durch die Einführung der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 geändert. Nun können auch eine Schreckschusspistole, die den Rechtsvorschriften eines anderen EU-Mitgliedsstaates entspricht und die Anforderungen der genannten Richtlinie erfüllt, in Deutschland erworben werden. Die Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 zielt darauf ab, die technischen Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen innerhalb der EU zu harmonisieren. Waffen, die nach den Vorschriften eines anderen EU-Mitgliedsstaates hergestellt und geprüft wurden und diesen entsprechend gemeldet sind, dürfen gemäß der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3b WaffG auch in Deutschland legal erwo

Baureihenzulassung für Pistolen / Revolver
PTB-Nr.:   275
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