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01.06.2025 11:26:44
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Neu!!! Taschenmesser Enforcer Rhinoi-K
Artikel-ID: 19999115
Kategorie: Jagdzubehör > Messer
Kategorie 2: Blankwaffen > Messer > Taschenmesser > feststellbare Messer

Aktueller Preis 10,50 EUR
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Ende 31.05.2025 11:52:22 MEZ
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Höchstbieter DannyP67 (332)
 
  Verkäufer egun_kiso (38) 
  Artikelstandort 84100 Niederaichbach
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Artikelbeschreibung

Taschenmesser Einhand Enforcer Rhino-K

Das Rhino K ist ein bulliges Messer mit einer wuchtigen, schwarz beschichteten Klinge aus 8Cr13MoV. Dieses Messer hat eine Linerlock Verriegelung. Dank der speziellen Oberflächenstruktur liegt das Messer gut in der Hand. Das Modell ist mit einer Fangriemenöse und einem Trageclip ausgestattet.

Klingenlänge: 90mm

Gesamtlänge: 200mm

Gewicht: 150g

 

Lagerabverkauf, keine Rücknahme, keine Garantie, Ware ist mangelfrei und in Originalverpackt. Etwaige Rücksendekosten sind vom Käufer zu tragen!

Information Anscheinwaffen

Unter das Führverbot (Führen in der Öffentlichkeit) fallen folgende Gegenstände:
1. Anscheinswaffen (Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von echten Feuerwaffen. d.h. auch Softairwaffen mit einer Energie von 2. Hieb- und Stoßwaffen (Kampfmesser, Einhandmesser, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm, Teleskopschlagstöcke) sowie Einhandmesser

Es gelten folgende Ausnahmen:
a) für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
b) für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
c) für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 und 2, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt (Beispiele: Brauchtumspflege, Berufsausübung, Sport wie Jagd, Fischerei usw. oder allgemein anerkannter Zweck, Einhandmesser nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung)

Führverbot § 42 a WaffG

Eine Anscheinswaffe oder Hieb- und Stoßwaffe wird transportiert, wenn diese nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt. Diese Waffe ist nicht zugriffsbereit, wenn Sie in einem verschlossenen Behältnis (z.B. abgeschlossener Waffenkoffer, fest verschlossener Karton mit festem Klebeband umwickelt) mitgeführt wird.

Transport von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen, Einhandmesser

Wer Anscheinswaffen oder Hieb- und Stoßwaffen besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhandenkommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Unbefugt oder nicht berechtigt für den Umgang mit diesen Waffen sind Personen, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis ist ausreichend.

Transport von Anscheinswaffen, Hieb- und Stoßwaffen, Einhandmesser

Eine Anscheinswaffe oder Hieb- und Stoßwaffe wird transportiert, wenn diese nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt. Diese Waffe ist nicht zugriffsbereit, wenn Sie in einem verschlossenen Behältnis (z.B. abgeschlossener Waffenkoffer, fest verschlossener Karton mit festem Klebeband umwickelt) mitgeführt wird.

Das deutsches Waffengesetz

Unter folgendem Link finden sie das deutsche Waffengesetz. Dort finden sie zu allen aufgeführten Punkten detailliertere Informationen.
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

 

 

 

 






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