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Revolver mit Wechseltrommel
Hersteller: Korth
Modell: Sport
Kaliber: .22 Magnum
Lauf: LL 151 mm (6“), Züge und Felder klar.
Gesamtlänge: 279 mm
Visier: Die ventilierte Visierschiene steigt vom Rahmen zum Korn leicht keilförmig an. Balkenkorn und Mikrometervisier.
Kapazität: Sechs-Patronen
Abzug: SA / DA
Griffschale: Matt geöltem Nussbaumholz mit feiner Fischhaut.
Seriennummer: 24962
Beschuss: Normal, Kiel, 1969
Zubehör: Wechseltrommel .22lr (S/N: 962)
Zustand: Sehr gut
Bemerkung: Ab dieser Serie brachte Willi Korth eine zweite Trommelverriegelung an. Unten am Lauf ist eine zweite Schwalbenschwanz-Einfräsung angebracht, auf welche die Hülse für die zweite, vordere Verriegelung aufgeschoben ist.
Der Hebel für die Trommelentriegelung wurde rechts neben den Hahn verlegt. Sinn dieser Anordnung ist, dass die Trommel zum Laden und Entladen mit einer Hand entriegelt und ausgeschwenkt werden kann.
Ab dieser Serie wurde zum ersten Mal eine vollkommen neue Mechanik zur Erzeugung eines exakten Druckpunktes beim Schießen mit Spannabzug eingebaut.
117 Stück wurden produziert.
Bilder sind Bestandteil der Beschreibung und der Auktion.
Achtung –
Nur Bieten, wenn eine entsprechende Erwerbsberechtigung vorhanden ist. Wenn nicht und diese erst noch beantragt werden muss, ist der erste Monat (30 Tage) nach dem Auktionserwerb frei, danach wird für jeden Monat eine Einlagerungsgebühr von 11,00 EUR erhoben.
Viel Spaß und Erfolg beim Bieten!
Informationen im Rahmen der neuen Produktsicherheitsverordnung:
Bei der angebotenen Ware handelt es sich um eine gebrauchte Waffe, die einen historischen Wert als Sammlerstück hat und zudem als Antiquität zu bezeichnen ist.
Entsprechend der Ziff. 18 der VERORDNUNG (EU) 2023/988 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 10. Mai 2023 über die allgemeine Produktsicherheit, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 87/357/EWG des Rates"
ist diese Verordnung auf dieses Sammlerstück nicht anwendbar.
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