UH- Gewehr Winchester „ GRAVIERT “ Mod. 94 AE. Kal. 44 Mag.
Waff. Nr. 6188133
Hersteller Winchester- USA. Bj. ca. 1990 ?
Gesamtlänge 86 cm. Lauflänge 39 cm. Kal. 44 Magnum. Laufzustand sehr gut.
Originale verstellbare Visierung mit Korn. Fabriksmäßige und durch Madenschrauben verdekte Bohrungen sind am Stahlsystem vorhanden.
Schöne tiefgestochene Ranken- Gravur mit Wolf- und Puma – Motiven am System.
Repetierbügel groß ausgeformt, für Einhändiges Repetieren als John Wayne.
Linksseitig Sattel- Karabiner Ring.
Am Hahn – eine Hahn- verlängerung, auswechselbar für Rechts- oder Linksschützen, zum schnellerne und besseren Spannen des Hahnes.
Röhrenmagazin für ca. 6 Patronen.
Die Waffe wurde sehr gut gepflegt- und ist fast als neuwertig zu bezeichnen.
Wichtiger Hinweis:
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Als Händler garantiere ich für den einwandfreien Zustand . Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Versandkosten trägt jedoch der Käufer.
Waffen und Munition werden gegen Zusendung (Postweg) der Original EWB oder einer Behördlich beglaubigten Kopie versendet. Eingescannte , Fotografierte oder mit Fax gesendete Erwerbsberechtigungen können von mir anerkannt werden.
Desweiteren benötige ich zudem die Fax-Nr. oder die Anschrift der für Sie zuständigen Behörde für die gesetzlich vorgeschriebene Weitermeldung.
Versand erfolgt dann i.d.R. nnerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der EWB.
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Danke ! Ihr Peter Asplund—Fa.Scanarms
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Information zu NWR-IDs
Liebe Kunden,
seit dem 01.09.2020 ist das 3. WaffRÄndG in Kraft und damit für alle Waffenhersteller, -fachhändler und Büchsenmacher die elektronische Meldepflicht an das Nationale Waffenregister.
Deshalb benötigen wir zwingend Ihre NWR-Identifikationsnummern (NWR-IDs) zur Überkassung einer Waffe.
•Ihre Personen-ID (beginnt mit einem P),
•die Erlaubnis-ID Ihrer WBK(s) (beginnt mit einem E)
•die Nummer Ihrer WBK bzw. Jagdschein
•die ausstellende Behörde und das Ausstellungsdatum Ihrer WBK
•Ihren Geburtstag und -ort
Diese Daten erhalten Sie auf sogenannten Stammdatenblättern bei der Waffenbehörde.
Sollten Sie diese noch nicht von Ihrer Behörde zugesandt bekommen haben, bitten wir Sie darum, die Stammdatenblätter per E-Mail, Fax, Telefon oder Post bei Ihrer Waffenbehörde anzufordern, damit wir für Sie auch nach dem 01.09.2020 noch alle Dienstleistungen direkt durchführen können.
Vielen Dank
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