BBF- Noris Mod. 922 mit ZF. Kal. 9 mm Flobert glatt und 22 lfb.
Waff. Nr. 00940
Hersteller Noris in Deutschland. Bj. 1971
Gesamtlänge 100 cm. Lauflänge 55 cm. Laufzustände sehr gut.
Verstellbare Visierung bis auf 200 Meter- mit Spitzkorn im Korntunnel.
Mittels einer aufwendig hergestellten Montage – 11 mm ist ein ZF Bushmaster 4 x 20 mit
Abs. . . . . montiert.
Entriegelungsschieber befindet sich am Kolbenhals. Die manuelle Umschaltung befindet sich am System rechts.
Sehr guter Zustand- mit leichten Lagerspuren.
Wichtiger Hinweis:
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Als Händler garantiere ich für den einwandfreien Zustand . Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Versandkosten trägt jedoch der Käufer.
Waffen und Munition werden gegen Zusendung (Postweg) der Original EWB oder einer Behördlich beglaubigten Kopie versendet. Eingescannte , Fotografierte oder mit Fax gesendete Erwerbsberechtigungen können von mir anerkannt werden.
Desweiteren benötige ich zudem die Fax-Nr. oder die Anschrift der für Sie zuständigen Behörde für die gesetzlich vorgeschriebene Weitermeldung.
Versand erfolgt dann i.d.R. nnerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der EWB.
AGB - Hinweis siehe myGun
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Die Bearbeitung kann logistisch schneller erfolgen wenn Sie mir zu Ihrem Benutzernamen auch Ihren Namen per E-Mail senden . Eventuelle Anfragen können dadurch leichter und schneller beantwortet werden.
Danke ! Ihr Peter Asplund—Fa.Scanarms
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Kundenbesuche sind nach Terminvereinbarung jederzeit möglich.
Information zu NWR-IDs
Liebe Kunden,
seit dem 01.09.2020 ist das 3. WaffRÄndG in Kraft und damit für alle Waffenhersteller, -fachhändler und Büchsenmacher die elektronische Meldepflicht an das Nationale Waffenregister.
Deshalb benötigen wir zwingend Ihre NWR-Identifikationsnummern (NWR-IDs) zur Überkassung einer Waffe.
•Ihre Personen-ID (beginnt mit einem P),
•die Erlaubnis-ID Ihrer WBK(s) (beginnt mit einem E)
•die Nummer Ihrer WBK bzw. Jagdschein
•die ausstellende Behörde und das Ausstellungsdatum Ihrer WBK
•Ihren Geburtstag und -ort
Diese Daten erhalten Sie auf sogenannten Stammdatenblättern bei der Waffenbehörde.
Sollten Sie diese noch nicht von Ihrer Behörde zugesandt bekommen haben, bitten wir Sie darum, die Stammdatenblätter per E-Mail, Fax, Telefon oder Post bei Ihrer Waffenbehörde anzufordern, damit wir für Sie auch nach dem 01.09.2020 noch alle Dienstleistungen direkt durchführen können.
Vielen Dank
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