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Anbieten von EWB-pflichtigen Artikeln

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Bitte beachten Sie, dass beim Anbieten von erlaubnispflichtigen Waffen, Waffenteilen oder Munition immer der Zusatz "EWB erforderlich!" im Formular "Verkaufen" angehakt sein muss. Für Munition ohne CIP-Zulassung muss der Haken bei "MES für Munition aller Art erforderlich!" gesetzt sein.

Bei gewerblichen Anbietern wird zu diesem Zusatz automatisch die komplette Anschrift angezeigt. Für private Anbieter ist die Angabe der Anschrift nicht mehr zwingend erforderlich.

So genannte Tingle-Pistolen und auf einschüssig umgebaute Vorderladerrevolver sind als EWB-pflichtig anzubieten. Diese Waffen sind nicht frei ab 18 Jahren.

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