Nachweis einer EWB
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Der Nachweis einer EWB (Waffenbesitzkarte/ Jagdschein/ Munitionerwerbschein) kann nur im Original oder als beglaubigte Kopie erfolgen. Beglaubigungen von Dokumenten können u.a. auch öffentliche Stellen wie Einwohnermeldeämter, Pfarrämter oder Schulen vornehmen. Bitte beachten Sie, dass Waffenhändler verpflichtet sind, eine WBK grün oder gelb im Original zu fordern. Der Händler muss die gekaufte Waffe direkt in die WBK eintragen.
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