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28.04.2024 07:47:28
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von 'impuls2a'

Allgemeine Lieferungs-u. Zahlungsbedingungen Für den Verkauf in Komission (Erbschaft im Auftrag gelten die bei Egun MICH hinterlegten Bedingungen,diese Auktionen sind als solche gekennzeichnet) § 1 Geltung der Bedingungen Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen – insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers – bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung des Verkäufers. Diese Bedingungen gelten nicht für Reparaturwaffen. § 2 Vertragsabschluß Der Käufer ist 10 Tage an seine Bestellung bzw. Auftrag gebunden. Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Liefergegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. § 3 Preise, Preisänderungen Die Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe ab Standort des Kaufgegenstandes. Die Preise schließen Verpackung und Fracht bis zum Bestimmungsbahnhof ein. Bei Gebrauchtwaren trägt der Kunde die Frachtkosten. . Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die z. Zt. der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. § 4 Lieferzeit Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenen Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt. § 5 Mängelansprüche Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlt ihm die vereinbarte Beschaffenheit, kann der Käufer zwischen Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) wählen. Bei Nacherfüllung trägt der Verkäufer die erforderlichen Aufwendungen. Die Zulässigkeit der Wahl ergibt sich aus der Beachtung der Verhältnismäßigkeit. So kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kostenaufwand verbunden ist. War die Nacherfüllung erfolglos, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern bzw. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Sache. Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um eine gebrauchte Sache, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate vom Ablieferungszeitpunkt an. § 6 Haftungsbegrenzung Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer, als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. § 7 Eigentumsvorbehalt Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. § 8 Zahlung Die Rechnungen des Verkäufers sind im Regelfall sofort bei Übergabe des Kaufgegenstandes – spätestens jedoch 8 Tage nach Aushändigung oder Übersendung der Rechnung – zur Zahlung fällig. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Der Versand ins EU Ausland erfolgt mit Frachtkosten,die nach Gewicht und Länge der Ware variieren können.Bitte anfragen § 9 Erwerb von Waffen, Munition, Pulver Erwerbscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur verkauft bzw. geliefert gegen Vorlage von gültigen Dokumenten: z. B Jagschein im Original oder zweckmäßigerweise als amtliche Bestätigung oder amtlich bestätigte Fotokopien aller beschrifteten Seiten (Fax darf nicht anerkannt werden), Waffenbesitzkarte im Original, Munitions-Erwerbschein im Original oder Sondergenehmigung im Original. Erwerbscheinsfreie Artikel werden nur gegen Vorlage einer amtlichen Original-Urkunde oder zweckmäßigerweise gegen Vorlage einer amtlichen Bestätigung, das der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat, geliefert bzw. verkauft. Pulver kann nur gegen Vorlage des Original-Sprengstofferlaubnisscheines erworben werden. § 10 Gerichtsstand Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Stand März 2002 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Warenlieferungen unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln § 1 Anwendungsbereich Diese Bedingungen finden Anwendung auf Verträge über Warenlieferungen, die per Brief, Katalog, Telefon, E-Mail, sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste, d. h. unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zwischen Verbrauchern und Unternehmern abgeschlossen werden. Fernkommunikationsmittel sind damit alle Kommunikationsmittel, die einen Vertragsschluss unter körperlich Abwesenden ermöglichen. § 2 Vertragsschluss Der Kaufvertrag gilt als geschlossen, wenn der Unternehmer die über Fernkommunikationsmittel vom Käufer vorgenommene Bestellung auf gleichem Wege bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist. Alternativ: Der Kaufvertrag gilt als geschlossen, wenn der Verbraucher seine Vertragserklärung abgibt. § 3 Preise / Preisänderungen Die Preise sind Barzahlungspreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich einer Versandkostenpauschale und Verpackungspauschale von Je nach Maß und Gewicht.bzw Wert des Artikels wird in der Auktion angegeben. Bei Gebrauchtwaren trägt der Kunde die Frachtkosten. Soweit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem und / oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Unternehmers. Übersteigen die letztgenannten Preise die zunächst vereinbarten um mehr als 10 %, so ist der Verbraucher berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. § 4 Lieferzeit Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Bei Vorliegen von durch den Unternehmer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Verbraucher gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf 2 Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Unternehmer beginnt. § 5 Gewährleistung Der Käufer einer mangelhaften Sache kann zunächst nur die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen (Nacherfüllung). Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; auch diese kann der Verkäufer wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern. Liefert der Verkäufer zum Zweck der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, hat der Käufer die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Entscheidet sich der Käufer für den Rücktritt vom Vertrag, so hat er die mangelhafte Sache zurückzugeben und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Ermittlung des Wertes der Nutzungen kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Ablieferung der Sache. Handelt es sich bei dem Liefergegenstand um eine gebrauchte Sache, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate vom Ablieferungszeitpunkt an. § 6 Haftung des Unternehmers Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. § 7 Eigentumsvorbehalt Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Unternehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Verbraucher jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Unternehmer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Verbraucher / Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Verbrauchers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist der Unternehmer nach Rücktritt vom Vertrag berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. § 8 Zahlung Die Rechnungen des Verkäufers sind im Regelfall sofort bei Übergabe des Kaufgegenstandes – spätestens jedoch 8 Tage nach Aushändigung oder Übersendung der Rechnung – zur Zahlung fällig. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. § 9 Erwerb von Waffen, Munition, Pulver Erwerbscheinpflichtige Waffen und Munition werden nur verkauft bzw. geliefert gegen Vorlage von gültigen Dokumenten: z. B. Jagdschein im Original oder zweckmäßigerweise als amtliche Bestätigung oder amtlich bestätigte Fotokopien aller beschrifteten Seiten (Fax darf nicht anerkannt werden), Waffenbesitzkarte im Original, Munitions-Erwerbsschein im Original oder Sondergenehmigung im Original. Erwerbscheinsfreie Artikel werden nur gegen Vorlage einer amtlichen Original- Urkunde oder zweckmäßigerweise gegen Vorlage einer amtlichen Bestätigung, dass der Erwerber das 18. Lebensjahr vollendet hat, geliefert bzw. verkauft. Pulver kann nur gegen Vorlage des Original-Sprengstofferlaubnisscheines erworben werden. § 10 Gerichtsstand Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt der Ware und Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Firma: IPSD Technology GmbH, Weinstrasse 34, 76889 Klingenmuenster. Tel: 06349962924, Email: Info@ipsdtechnology.com: Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs der Verbraucher noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden abgeholt. Etwaige Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Klingenmuenster, 1.1.2013

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