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28.03.2024 16:58:10
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von 'Waffen_Walter'

Fa. Hermann Walter

Oberensinger Str. 5/1 

72622 Nürtingen

 Tel.  07022-302420

Mob. 0172-6330083

mail: Waffen-Walter@web.de

NRW- Id:     F2015-11-13-0000002-I
                    E2013-06-14-0000136-H

 

Einzelhandel Waffen, Munition und Zubehör seit 1988.

Mitglied im VDB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa.:

 

Waffen Walter, Oberensinger Str. 5/1, 72622 Nürtingen

 

 


§1 Anwendungsbreich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für den Handel über elektronische Verkaufs- / Versteigerungs-Plattformen wie z.B. eBay oder eGun der Fa. Waffen-Walter, Oberensinger Str.5/1, 72622 Nürtingen
 
Geschäfte die außerhalb dieser Internet-Plattformen geschlossen werden, sind von diesen AGB nicht betroffen. Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB sowie den AGBs der jeweiligen Auktionsplattform. Absprachen die von dieser AGB abweichen werden nur nach schriftlicher Vereinbarung wirksam.

§2 Vertragsabschluß
Ein Vertragsabschluss erfolgt durch Abgabe des Höchstgebotes oder durch eine Nutzung der Sofortkauf-Option soweit diese angeboten wird.

§3 Preise
Alle Preise sind in Euro angegeben und enthalten keine Vorsteuer, (Kleinunternemerregelung)und gelten zuzüglich der anfallenden Versandkosten.

§4 Zahlungsbedingungen
Der jeweilige Kaufpreis wird zuzüglich der ausgewiesenen Kosten für Versand und Ver­packung sofort nach Ende der jeweiligen Auktion zur Zahlung fällig. Die Bankverbindung erhalten Sie mit Abschluss der Auktion. Barzahlung bei Abholung ist natürlich auch möglich, jedoch ist dazu eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

§5 Haftungs- und Gewährleistungbeschränkungen
Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung sowie aus natürlicher Abnutzung entstanden sind. Lieferungen des Verkäufers sind nach Empfang zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind binnen einer Woche schriftlich zu melden.

§6 Wiederrufsrecht
Endverbraucher und Privatkunden haben binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von einem Monat gegenüber dem Verkäufer zu erklären. Für die Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufsfrist beginnt bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag des Einganges beim Empfänger. Der Käufer hat im Fall des Widerrufs die Kosten zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt, oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs, noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat.

Dies gilt allerdings nur bei Sofortkauf oder Festpreisangeboten auf Internetplattformen. Für Auktionen, bei denen der endgültige Verkaufspreis nicht von vorneherein bekannt ist, wird gem. § 312d Abs. IV Punkt 5 BGB ein Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen.

Hiervon ausgenommen sind natürlich berechtigte Reklamationen im Rahmen der Sachmängelhaftung. Bei Kommisionsverkäufen gilt jede Haftung als ausgeschlossen.

Wenn Sie mit den oben stehenden Vereinbarungen nicht einverstanden sind dürfen Sie auf unsere Auktionen nicht bieten!

 



§7 Versand
Der Versand erfolgt nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne Inseln und zum angegebenen Preis, wir versenden nicht in andere Länder.

 

Der Versand von Artikeln „Erwerb ab 18 Jahren“ erfolgt erst, wenn Sie uns die Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises als pdf-Datei per E-Mail an die Adresse waffen-walter@web.de 

Erwerbscheinpflichtige Artikel werden nur gegen Vorlage (bitte per Post zusenden) von gültigen Dokumenten und Personalausweis im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie ausgeliefert:
- Jagdschein im Original oder als amtliche Bestätigung oder amtlich beglaubigte Fotokopien aller beschrifteten Seiten;
- Waffenbesitzkarte, Munitions-Erwerbschein oder Sondergenehmigung im Original oder als amtliche Bestätigung oder amtlich beglaubigte Fotokopien aller beschrifteten Seiten.
Um eine schnelle Prüfung zu gewährleisten, teilen Sie uns bitte die Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner Ihrer zuständigen Waffenbehörde mit.
Der Versand von erwerbscheinpflichtigen Artikeln erfolgt soweit nicht anders vereinbart durch die Firma Overnite.


§8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der Fa. Waffen-Walter, Nürtingen.

 

§9Datenschutz
Die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden elektronisch verarbeitet und gespeichert. Für die erfolgreiche Anlieferung der Waren erhält der von uns beauftragte Lieferdienst Kenntnis von Ihrer Anschrift. Für weitere Zwecke werden Ihre persönlichen Daten selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

§10Gerichtsstand
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Für gewerbliche Käufer gilt der Gerichtsstand Nürtingen als vereinbart.

§11 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen " unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag nach den übrigen Vorschriften aufrechterhalten.

 



Zusatzinformationen zum Waffenverkauf:

 

 

§ 8 Umgang mit Schreckschuss-, Reizstoff-, Gas- und Signalwaffen:


Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen
Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist erlaubnisfrei ab 18 Jahren.

Führen von Gas- und Signalwaffen
Nur wer die tatsachliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis – kleiner Waffenschein – (§ 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1). Für den Transport von Gas- und Signalwaffen, die weder schuss- noch zugriffsbereit sind, bedarf es keines kleinen Waffenscheins (z.B. Transport zum Büchsenmacher). Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.

(3) Schießen mit Gas- und Signalwaffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.
Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG:
a) Notwehr, Notstand
b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
aa) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,
bb) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

Strafbarkeit ohne „Kleinen Waffenschein“
Wir weisen Sie auf die Strafbarkeit des Führens von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ohne Kleinen Waffenschein hin.

 

 

 

 
§ 9 Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen

Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen über 7,5 Joule ist erlaubnispflichtig (WBK) (siehe § 2 Abs. 2 WaffG).
Der Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen unter 7,5 Joule, die mit einem F-Zeichen gekennzeichnet sind, ist ab 18 Jahren erlaubnisfrei möglich (§ 2 Abs.1 und 2 WaffG i.V.m. Anlage 2, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.1).
Gleiches gilt für den Erwerb und Besitz von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind (§ 2 Abs.1 und 2 WaffG i.V.m. Anlage 2, Abschnit 2, Unterabschnitt 2 Nr. 1.2).

Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen (egal welche
Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt.
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen
Jedes Schießen außerhalb von Schießstätten ist erlaubnispflichtig (§ 12 Abs. 4
Satz 1 WaffG). Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG:
Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig
durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten
Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von
nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.

§ 10 Führungsverbot für Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
Es ist verboten Anscheinswaffen (Nachbildungen, welchen echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen, insbes. Softair-Waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie) zu führen.
Es ist verboten Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 WaffG und Einhandmesser sowie feststehende Messer mit Klingenlänge über 12 cm zu führen.
Es ist verboten, die tatsächliche Gewalt über Waffen nach Abs. 1 und 2 außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte auszuüben (führen).
Ausnahmen:
 Ein Transport von Waffen nach Abs. 1 und 2 (z.B. vom Händler zum eigenen Zuhause oder vom eigenen Zuhause zur Schießstätte) ist nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt.
 Die Verwendung von Waffen nach Abs. 1 und 2 ist bei Foto-, Film-, Fernseh- oder Theateraufnahmen erlaubt.
 Das Führen der Waffen nach Abs. 2 ist darüber hinaus bei Vorliegen eines berechtigten Interesses (z.B. im Zusammenhang mit der Berufsausübung, Brauchtumspflege oder beim Sport) erlaubt. Es ist ebenfalls erlaubt, wenn das Führen der Waffen nach Abs. 2 einem allgemein anerkannten Zweck dient (z.B. das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke wie beim Picknick, Bergsteigen oder bei der Gartenpflege).
Wer entgegen den o.g. Verboten eine Waffe nach Abs. 1 oder 2 führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gem. § 53 Abs. 1 Nr. 21 a WaffG, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000,00 Euro geahndet werden kann.

 

 


 
Impressum


Fa. Waffen-Walter

Hermann Walter

Oberensinger Str.5/1

72622 Nürtingen


Telefon: 07022/302420, E-mail: Waffen-Walter@web.de

NRW- Id:      F2015-11-13-0000002-I
                     E2013-06-14-0000136-H

 

Die Steuernummer ist aus Datenschutzgründen persönlich zu erfragen.
 

Aufsichtsbehörde:

Stadt Nürtingen

Ordnungsamt

Marktstr. 7

72622 Nürtingen

 


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