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29.03.2024 12:38:44
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von 'WAFFEN-SCHRÖDER.de'

 

Sollten sie einen Artikel mit Altersnachweis ersteigert oder gekauft haben,

bitte wir sie, uns eine Email mit ihrem Personalausweis Vorder und Rückseite an.

 

info@waffen-schroeder.de zu schicken.

 

Ohne diesen Nachweis erfolgt keine Auslieferung!

 

Vielen Dank

 

 

 

Widerrufsrecht und Folgen für Verbraucher

 


1. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits. Die Firma Waffen-Schröder, Stefan Schröder, ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zu ändern oder zu ergänzen.
Den Nutzern werden die geänderten Bedingungen 2 Wochen vor Inkrafttreten bekannt gemacht. Wird innerhalb dieser Frist nicht gegen die genannten Änderungen widersprochen, gelten die Änderungen der AGB als angenommen.
Salvatorische Klausel:Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine des geltenden Rechts ersetzt, die dieser in rechtlicher und wirtschaftlicher Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

2. Angebot

Unsere Angebote sind unverbindlich. Wir sind stets bemüht die Korrektheit der Angaben zu gewährleisten. Dennoch können sich Farben an den Abbildungen von den Farben der tatsächlichen Artikel abweichen. Die Darstellung hängt von den jeweiligen Einstellungen und unterschiedlichen Typen der Hardware ab. Der jeweilige Online-Katalog verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.

3. Vertragsschluss, Lieferung und Zahlung

Ein Vertragsschluss erfolgt mit unsere Auftragsbestätigung bzw. mit Lieferung der Ware. Der Kaufvertrag wird spätestens mit Ablauf von 2 Wochen nach Erhalt der Ware wirksam. Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Die Lieferung erfolgt ausschließlich nach Zahlungseingang (Vorkasse per Überweisung). Es gibt keine Mindestbestellmenge.

4. Lieferzeiten

Soweit nicht anders vereinbart, Bestand vorausgesetzt, liefern wir Ihnen innerhalb einer Woche nach Erhalt der Zahlung (Lieferung nach Vorkasse). Die Lieferung durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden und die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Bei Nichtverfügbarkeit werden wir Sie unverzüglich informieren und eine eventuelle Vorauszahlung unverzüglich erstatten.

5. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:
Waffen-Schröder
Stefan Schröder
Stadtgut 6-7
04808 Wurzen
Deutschland
Fax: 03425/818526
eMail: info@waffen-schroeder.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen beim Kauf etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gern die Rücksendepapiere zur Verfügung.Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung
 

6. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Haben Sie noch Fragen? Dann senden Sie uns Ihre Post an:
Email: info@waffen-schroeder.de
Postanschrift: Waffen-Schröder, Stefan Schröder, Stadtgut 6-7, 04808 Wurzen
Tel.: 03425/923341, Fax: 03425/818526

7. Hinweise zu Schreckschusswaffen:

7.1. Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen

 

Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahren.

7.2 Führen von Gas- und Signalwaffen

Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis – Kleiner Waffenschein.

Für den Transport von Gas- und Signalwaffen, die weder schuss- noch zugriffsbereit sind, bedarf es keines kleinen Waffenscheins (z.B. Transport zum Büchsenmacher). Die Waffe ist nicht zugriffsbereit, wenn Sie in einem verschlossenen Behältnis transportiert wird. (Zum Transport empfehlen wir z.B. eine Waffenkoffer oder Tasche mit Zahlenschloss.)

Der kleine Waffenschein wird auf Antrag von der örtlich zuständigen Waffenbehörde erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäfträumen oder des eigenen befriedeten Besitztums umgehen will, braucht keine Erlaubnis.Das Führen von Schreckschuss- Reizstoff- oder Signalwaffen ohne kleinen Waffenschein ist strafbar!

7.3 Schießen mit Gas- und Signalwaffe

 

Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig.

Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG:

a) Notwehr, Notstand

b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen

c) mit Schußwaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann

 (1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen,

 (2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben

d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schußwaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

SILVESTER:

Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendersicherheit (die Geschosse das Grundstück nicht verlassen oder sich in der Nähe leicht brennbaren Objekten entzünden können, usw.) entspricht.

 

7.4 Aufbewahrung

Wer Waffen besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen können. Insbesondere dürfen minderjährige Personen keinesfalls Zugriff auf die Waffen haben.
 
7.5 Achtung: Keine Gewähr für diese Informationen. Besonders nicht für die juristische Exaktheit dieser Informationen. Wir empfehlen jeden Kunden sich zusätzlich selber bei Ihrer Behörde über die waffenrechtlichen Bestimmungen zu informieren!

 

8. Umgang mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Kaltgaswaffen / Co2-Waffen.

8.1. Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen und Kaltgaswaffen / Co2-Waffen

Das Führen von Druckluft-, Federdruckwaffen und Kaltgaswaffen / CO2-Waffen (egal welche Energie/Joulezahl) ist erlaubnispflichtig. Eine Waffe führt nur, wer die tatsächliche Gewalt über die Waffe außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt. Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG bedarf es keiner Erlaubnis zum Führen, wenn die Waffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert wird, sofern der Transport der Waffe zu einem vom jeweiligen Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt (z.B. Transport zum Büchsenmacher oder zum Schießstand).

8.2. Schießen mit Druckluft-, Federdruckwaffen und Kaltgaswaffen / Co2-Waffen

Jedes Schießen außerhalb von Schießstätten ist erlaubnispflichtig (§ 12 Abs. 4 Satz 1 WaffG). Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 1 WaffG:

Ein Schießen außerhalb von Schießstätten ohne Schießerlaubnis ist zulässig durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können.


8.3 Aufbewahrung
 
Wer Waffen besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen können. Insbesondere dürfen minderjährige Personen keinesfalls Zugriff auf die Waffen haben.
 
8.4 Achtung: Keine Gewähr für diese Informationen. Besonders nicht für die juristische Exaktheit dieser Informationen. Wir empfehlen jeden Kunden sich zusätzlich selber bei Ihrer Behörde über die waffenrechtlichen Bestimmungen zu informieren!

 8.5 Altöl-Entsorgung

Verkäufer sind verpflichtet, Sie darauf hinzuweisen, dass wir die bei uns erworbenen Mengen an Waffenöl oder Waffenfett als Altöl kostenlos zum Zweck der fachgerechten Entsorgung zurückgenommen werden. Achten Sie darauf, Altöl bei Versendung als Gefahrengut zu kennzeichnen und entsprechende Behältnisse zu verwenden

9. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Waffen-Schröder. Es
gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung. lle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten.

 

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine des geltenden Rechts ersetzt, die dieser in rechtlicher und wirtschaftlicher Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.



11. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und Pflege laufender Kundenbeziehungen.
Ihre persönlichen Daten und alle Bestellinformationen werden mit äußerster Vertraulichkeit behandelt. Eine Weitergabe Ihrer Daten zu Werbezwecken schließen wir ausdrücklich aus. Bitte wenden Sie sich für weitere Auskünfte oder wenn Sie an weiteren Werbeaussendungen von Sniper-24.de / waffen-schroeder.de nicht interessiert sind an: Waffen-Schröder, Stefan Schröder, Stadtgut 6-7, 04808 Wurzen.
Sie können uns auch ein Email an
info@waffen-schroeder.de senden.

 


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