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Lehrgang § 27 WaffG u. §§ 10+11 AWaffV verantwortliche Aufsicht, Schießaufsicht, Schießstandaufsicht
Artikel-ID: 19537891  •  Kategorie: Schießsportausrüstung > Sonstiges

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  Verkäufer ukw2012 (603) 
 
 
  Artikelstandort 66453 Gersheim
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Artikelbeschreibung

Staatlich anerkannter Lehrgang

«verantwortliche Aufsicht – Schießaufsicht – Schießstandaufsicht»

gem. § 27 WaffG und §§ 10+11 AWaffV

 

Im § 27 Waffengesetz (WaffG) spricht der Gesetzgeber von den Anforderungen an das Aufsichtspersonal. In der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung verwendet er in § 10 AWaffV den Begriff „verantwortliche Aufsichtsperson“.

Zu trennen hiervon ist die im Gesetz „zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeignete Aufsichtsperson“. Hierfür ist eine besondere Qualifikation gefordert (Eingangsberuf oder entsprechende Lehrgänge bei einem anerkannten Schießsportverband).

Die „verantwortliche Aufsichtsperson“ und die zur „Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche geeignete Aufsichtsperson“ müssen nicht identisch sein.

Die zur „Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche geeignete Aufsichtsperson“ muss lediglich auf der Schießstätte anwesend sein, während die „verantwortliche Aufsichtsperson“ das Schießen ständig beaufsichtigen muss.

Bei entsprechender Qualifikation ist es jedoch möglich, dass eine Person beide Voraussetzungen besitzt.

Die verantwortliche Aufsichtsperson muss nach § 10 AWaffV folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie muss

  • volljährig,
  • zuverlässig,
  • persönlich geeignet und
  • sachkundig (§ 7 WaffG + Qualifizierungsbescheinigung)

sein.

 

Auf Schießstätten wo mit Feuerwaffen (§ 2 BeschG) geschossen wird, muss die „verantwortliche Aufsichtsperson“ die Sachkunde nachweisen. Die Sachkunde nach den Sportordnungen / Sporthandbüchern umfasst die Waffensachkunde nach § 7 WaffG und die Qualifizierungsbescheinigung zur verantwortlichen Aufsicht.

 

Nach bestandenem Lehrgang erhalten Sie die „Qualifizierungsbescheinigung verantwortliche Schießstandaufsicht für Feuerwaffen“. Diese legen Sie dann in ihren Schützenverein vor und der Vorsitzende prüft ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Wenn dies der Fall ist, werden Sie schriftlich vom Verein zur verantwortlichen Aufsichtsperson bestellt.

 

 

 Wo:

Der Lehrgang findet in 66453 Gersheim statt und wird in deutscher Sprache durchgeführt.

 

 

Voraussetzungen:

  • Nachweis Sachkunde § 7 WaffG
  • Mitglied in einem Schießsport betreibenden Verein (Vereinsausweis/Wettkampfpass)
  • 18. Lebensjahr vollendet

 

 

Zeitlicher Ablauf:

09:00 Uhr – 15:45 Uhr

 

 

Lehrgangsinhalte / -ablauf:

  • Voraussetzungen für den Betrieb einer Schießstätte (Schießstandrichtlinien BMI)
  • Waffenrechtliche Bestimmungen zur Benutzung von Schießstätten (WaffG, AWaffV)
  • Schießen und Schießstätte
  • Erwerb von Waffen und Munition auf der Schießstätte
  • Aufbewahrung von Waffen oder Munition im Schützenhaus
  • Aufgaben der Schießstandaufsicht (verantwortliche Aufsicht)
  • Kennzeichnung von Schusswaffen und Munition (WaffG, BeschG)
  • Verhalten bei Unfällen
  • Verwaltungsberufsgenossenschaft
  • Sportordnung / Sporthandbuch

 

 

Termine:

(solange noch Lehrgangsplätze frei sind)
 

  • 20. Oktober 2024

 

Nach der Anmeldung nehmen wir Kontakt mit ihnen auf, zwecks Infos und Erhebung weiterer Daten.

 

Weitere Information finden Sie auch auf unsere Homepage:

https://akademie-waffenwesen.de

 

oder nehmen Sie Kontakt auf:

 

info@waffenwesen.de

 

 

 






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